soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 21.04.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf 360.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Preetz Blatt 4669 im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 1 eingetragene Grundbesitz, nämlich
Gemarkung Preetz, Flur 001, Flurstücke 63/1, 64/1 und 65/1
Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Kieler Str. 13 und 17
Größe: 703 m²
(ohne Gewähr: Grundstück mit Verkaufscontainer)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 13.10.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf 45.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1
Gemarkung Wielen, Flur 004, Flurstück 164/2
Landwirtschaftsfläche, Wischhof
Größe: 2.174 m²
(ohne Gewähr: Seegrundstück mit Gartenhaus)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung der Versteigerungsvermerke: 15.07.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt bezüglich beider Grundstücke auf 370.000,00 EUR.
Bezüglich des Grundstücks Wahlstorf Blatt 65 auf 260.000,00 EUR;
bezüglich des Grundstücks Wahlstorf Blatt 68 auf 60.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Gemarkung Schellhorn, Flur 004, Flurstück 105/2
Gebäude- und Freifläche, Plöner Landstraße 62
Größe: 1.903 m²
(ohne Gewähr: Gemischt genutztes Grundstück bebaut mit einem vollunterkellerten, eingeschossigen Zweifamilienwohnhaus mit ausgebautem DG [Baujahr 1967] und einer nicht unterkellerten Gewerbehalle [Baujahr 1967/1980], Wohnfläche ca. 147 m² und ca. 443 m² Nutzfläche)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 16.12.2010
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a ZVG festgesetzt auf 158.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Schellhorn Blatt 139 im BV unter lfd. Nr. 1 eingetragene Grundbesitz:
Gemarkung Schellhorn, Flur 004, Flurstück 2/22
Gebäude- und Freifläche, Plöner Landstraße 64
Größe: 747 m²
(ohne Gewähr: Grundstück bebaut mit einem teilunterkellerten, eingeschossigen Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem DG und hofseitigem Anbau. Wohn- und Nutzfläche einschließlich Teilkeller und ausgebautem Spitzboden ca. 183,58 m²)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 17.11.2010
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a ZVG festgesetzt auf 125.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Bösdorf Blatt 2 im BV unter lfd. Nr. 4 eingetragene Grundbesitz:
Gemarkung Bösdorf, Flur 001, Flurstücke 42/07, 43 und 44
Gebäude- und Freifläche, Im Dorfe 1
Größe: 1.490 m²
(ohne Gewähr: Einfamilienhaus mit Nebengebäude)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 19.08.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a ZVG festgesetzt auf 75.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der in dem Wohnungsgrundbuch von Fargau-Pratjau Blatt 365 Bestandsverzeichnis Nr. 1 eingetragene Grundbesitz
72 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Fargau, Flur 001, Flurstücke 43/12 und 43/13
Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 10 und 10a
Größe insgesamt: 2.611 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung, im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichnet (im Haus A im Erdgeschoss mitte nebst besonderem Abstellraum außerhalb der Wohnung) sowie dem Sondernutzungsrecht an der Terrassen- und Grundstücksfläche sowie an einem Stellplatz, sämtlich mit Nr. 2 bezeichnet.
(ohne Gewähr: Wohnung im Erdgeschoss, bestehend aus 2 Zimmern mit offener Küche zum Wohnraum, Flur, Windfang, WC/Bad, Abstellraum und Terrasse, Wohnfläche ca. 68 m²)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 29.12.2010
Der Verkehrswert wurde gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a ZVG festgesetzt auf 53.000,00 EUR.
Die Wertgrenzen des Zwangsversteigerungsgesetzes sind gefallen.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Dannau Blatt 202 im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 1 und 2 eingetragene Grundbesitz, nämlich
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1
Gemarkung Dannau, Flur 002, Flurstück 120/11
Gebäude- und Freifläche, Hauptstr. 29
Größe: 782 m²
(ohne Gewähr: Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten und Ferienwohnung in 2 Gebäuden, Pkw-Doppelgarage, Gartenhaus; EG, DG, Wohnfläche 103,38 m² und 75 m²)
Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 2
Gemarkung Dannau, Flur 002, Flurstück 120/13
Gebäude- und Freifläche, Hauptstr. 29
Größe: 171 m²
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 16.12.2010
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf
bezüglich des Grundstücks Nr. 1: 172.500,00 EUR
bezüglich des Grundstücks Nr. 2: 7.500,00 EUR bezüglich beider Grundstücke: 180.000,00 EUR
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Behrensdorf Blatt 397 im BV unter lfd. Nr. 1 und 2 eingetragene Grundbesitz:
BV Nr. 1
Gemarkung Behrensdorf, Flur 004, Flurstück 87/15
Gebäude- und Freifläche, Alte Dorfstraße 27
Größe: 25 m²
BV Nr. 2
Gemarkung Behrensdorf, Flur 004, Flurstück 12/14
Gebäude- und Freifläche, Alte Dorfstraße 27
Größe: 2.883 m²
(ohne Gewähr: nicht unterkellertes Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten;
Wohnung 1: 125 m² im Erd- und Dachgeschoss [6 Zimmer, Küche Abstellraum, Flur, Bad/WC];
Wohnung 2: 58 m² im Erdgeschoss [2 Zimmer, Wohnküche, Flur/Windfang, Bad/WC, Abstellraum];
Wohnung 3: 133 m² im Dachgeschoss [3 Zimmer, offene Küche, Flur, 2 x Bad/WC, Balkon].
Nebengebäude 1: 34 m² [Ferienwohnung], 47 m² [Garage und Abstellraum];
Nebengebäude 2: 79 m² [Werkstatt, 3 Abstellräume, Garage])
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 08.09.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74a Abs. 5, 85a ZVG festgesetzt auf:
BV Nr. 1: 1.000,00 EUR
BV Nr. 2: 239.000,00 EUR
Gesamtwert aus beiden Grundstücken: 240.000,00 EUR
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Grundbuch von Plön Blatt 2975 sowie in den Teileigentumsgrundbüchern von Plön Blatt 3258, 3259 und 3260 im Bestandsverzeichnis Nr. 1 eingetragene Grundbesitz, nämlich
a) Plön Blatt 2975:
Grundstück lfd. Nr. 1
Gemarkung Plön, Flur 009, Flurstücke 10/10 und 16/10
Gebäude- und Freifläche, Friedrichstraße
Landwirtschaftsfläche, An der B76
Größe: 632 m² und 725 m²
b) Plön Blatt 3258:
3.131 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Plön, Flur 017, Flurstücke 78/32, 78/33 und 78/39
Gebäude- und Freifläche, Lübecker Straße 24, 26
Größe: 1 m², 1.327 m² und 100 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Teileinheit (Gewerbeeinheit im Untergeschoss).
Diesem Sondereigentum ist ein Sondernutzungsrecht an den Räumen im Dachgeschoss zugeordnet.
c) Plön Blatt 3259:
2.892 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Plön, Flur 017, Flurstücke 78/32, 78/33 und 78/39
Gebäude- und Freifläche, Lübecker Straße 24, 26
Größe: 1 m², 1.327 m² und 100 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Teileinheit (Gewerbeeinheit im Erdgeschoss).
Diesem Sondereigentum ist ein gemeinsames Sondernutzungsrecht zusammen mit dem jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. 3, eingetragen in Plön Blatt 3260, als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB an den Räumen im Dachgeschoss und der Laderampe im Untergeschoss, im Aufteilungsplan sämtlichst mit Nr. 6 bezeichnet, zugeordnet.
d) Plön Blatt 3260:
3.117 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Plön, Flur 017, Flurstücke 78/32, 78/33 und 78/39
Gebäude- und Freifläche, Lübecker Straße 24, 26
Größe: 1 m², 1.327 m² und 100 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Teileinheit (Gewerbeeinheit im ersten Obergeschoss).
Diesem Sondereigentum ist ein gemeinsames Sondernutzungsrecht zusammen mit dem jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. 2, eingetragen in Plön Blatt 3259, als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB an den Räumen im Dachgeschoss und der Laderampe im Untergeschoss, im Aufteilungsplan sämtlichst mit Nr. 6 bezeichnet, zugeordnet;
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 30.01.2008
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt insgesamt auf 1.830.000,00 EUR.
Plön Blatt 2975: 20.000,00 EUR
Plön Blatt 3258: 360.000,00 EUR
Plön Blatt 3259: 755.000,00 EUR
Plön Blatt 3260: 695.000,00 EUR
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).
Der im Wohnungsgrundbuch von Plön Blatt 2358 im Bestandsverzeichnis unter lfd. Nr. 1 eingetragene Grundbesitz, nämlich
24 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Plön, Flur 006, Flurstücke 32/345, 32/346, 32/347, 32/348, 32/349, 32/350
Gebäude- und Freifläche, Ölmühlenallee 1 und 7
Verkehrsfläche, Danziger Str. und Ölmühlenallee
Größe: 30.554 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 58 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im 5. Geschoss nebst Keller).
(ohne Gewähr: 2 Zimmer, Bad/WC, Kochnische, Flur und Loggia, ca. 48 m² Wohnfläche, Baujahr 1973)
soll durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Tag der Eintragung des Versteigerungsvermerks: 16.08.2011
Der Wert des Grundbesitzes ist gemäß §§ 74 a Abs. 5, 85 a ZVG festgesetzt auf 27.000,00 EUR.
Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich.
Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.
Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (Landeskasse) unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037858 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 210 015 21).