Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Aalen / Az:1 K 16-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 1 K 16-23
Versteigerungstermin: Do, den 24.10.2024, 09:00
Do, den 24.10.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Aalen Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Saal: 0.08, Sitzungssaal
Verkehrswert: 170.000,00 EUR
Objektart: Bauerngehöft
Objektanschrift: Zipplinger Hofwiesen 12,
73485 Unterschneidheim-Zipplingen

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Zipplingen Blatt 5344 BV Nr. 34

Gemarkung Zipplingen, Flurstück 327
Landwirtschaftsfläche, Zipplinger Hofwiesen 12
Größe: 7.987 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnhaus (BGF ca. 332 m², Baujahr ca. 1966) mit angebautem Stall- und Scheuergebäude (BGF ca. 641 m², Baujahr ca. 1966) sowie einer Maschinenhalle (BGF ca. 195 m², Baujahr ca. 1981), Bewertung ohne Innenbesichtigung.

Verkehrswert: 170.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 22.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317002618, Az. 1 K 16/23, AG Aalen

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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