Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Aalen / Az:1 K 64-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 64-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 08.01.2025, 10:00
Mi, den 08.01.2025, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Aalen
Amtsgericht Aalen, Stuttgarter Straße 7, 73430 Aalen
Saal:
0.08, Sitzungssaal
Verkehrswert:
80.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Robert-Stolz-Straße 2a,
73430
Aalen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 6,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Aalen Blatt 24471 BV Nr. 1
55 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Aalen, Flurstück 4444
Gebäude- und Freifläche, Robert-Stolz-Straße 2
Größe: 900 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss samt Balkon und den beiden Kellerräumen im Untergeschoss, im Aufteilungsplan je mit Nr. 2 bezeichnet (Robert-Stolz-Straße 2A).
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohn- und Esszimmer, Schlafen, Küche, Bad, Flur, Balkon, Wohnfläche ca. 49 m².
Verkehrswert: 80.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445317003129, Az. 1 K 64/23, AG Aalen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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