Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(2) 4 K 27-21
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (2) 4 K 27-21
Versteigerungstermin:
Do, den 28.11.2024, 10:00
Do, den 28.11.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, Sitzungssaal
Verkehrswert:
231.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Hauptstraße 51,
74924
Neckarbischofsheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neckarbischofsheim Blatt 2363
Gemarkung Neckarbischofsheim, Flurstück 356
Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 51
Größe: 256 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus mit ca. 111 m² Wohnfläche und ca. 152 m² Nutzfläche nebst Scheune; Baujahr ca. 1860 mit zwischenzeitlichen Modernisierungen; es bestehen diverse Schäden und Unterhaltungsrückstände. Es besteht Denkmalschutz gemäß § 2 DSchG.
Verkehrswert: 231.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.06.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2340910000287, Az. (2) 4 K 27/21, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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