Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(3) 2 K 104-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (3) 2 K 104-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 24.01.2025, 08:45
Fr, den 24.01.2025, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
2.310.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Apothekergasse 3,
69117
Heidelberg - Altstadt
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 30886
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 1042
Gebäude- und Freifläche, Apothekergasse 3
Größe: 240 m²
Zusatz:
Wegen Winkelgemeinschaft mit Nr. 1037, Kontraktenbuch 14 S. 408.
Wegen Grenzbeschreibung mit Nr. 1043, Kontraktenbuch 14 S. 61.
Wegen Licht- und Luftöffnung gegenüber Nr. 1038, Grundbuch Band 94 S. 288.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
In der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts erbautes, zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus (Gesamtwohnfläche ca. 310 m², Gewerbefläche im EG ca. 134 m², Fläche im KG ca. 38 m²); unterliegt § 2 DSchG als Einzelobjekt und der Satzung zum Schutz des Bereiches 'Alt Heidelberg' als Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG; im Altlastenkataster als Altstandort verzeichnet.
Verkehrswert: 2.310.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917006807, Az. (3) 2 K 104/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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