Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(3) 2 K 120-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (3) 2 K 120-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 07.02.2025, 08:45
Fr, den 07.02.2025, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
3.300,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
Obere Lautenbach,
69412
Eberbach
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Eberbach Blatt 1870
Gemarkung Eberbach, Flurstück 2893
Landwirtschaftsfläche, Obere Lautenbach
Größe: 3.785 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Grünland, Wiese).
Verkehrswert: 3.300,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917007109, Az. (3) 2 K 120/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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