Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(3) 2 K 78-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (3) 2 K 78-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 31.01.2025, 08:45
Fr, den 31.01.2025, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
241.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Augustastraße 1,
69126
Heidelberg-Rohrbach
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 71329
45,6 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 21717
Gebäude- und Freifläche
Augustastraße 1, 2, 3, Heinrich-Fuchs-Straße 17
Größe: 1.770 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der 3-Zimmer-Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoss sowie Kfz-Abstellplatz Nr. 5.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses (Baujahr 1963), bestehend aus Diele, 3 Zimmern, Badezimmer und Küche (Gesamtwohnfläche rd. 71 m2 inklusive Balkon), Pkw-Stellplatz im Freien, Kellerraum im Untergeschoss.
Verkehrswert: 241.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917006788, Az. (3) 2 K 78/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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