Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:(3) 5 K 36-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: (3) 5 K 36-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 13.12.2024, 08:45
Fr, den 13.12.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
141.000,00
EUR
Objektart:
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Hinter der Mühle 16,
69226
Nußloch
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Nußloch Blatt 1806
27,322 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Nußloch, Flurstück 1402/61
Gebäude- und Freifläche, Hinter der Mühle 16
Größe: 3.521 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 6 mit Kellerraum und der Garage Nr. 6.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienwohngebäudes, bestehend aus 2 Zimmern, Wohn-/Esszimmer, Küche, Flur/Diele, Bad mit WC, Balkon/Loggia, Gesamtwohnfläche ca. 77 m², Abstellraum im Kellergeschoss, 1 Garage in einem Garagengebäude;
es wurde keine Innenbesichtigung ermöglicht.
Verkehrswert: 141.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917006796, Az. (3) 5 K 36/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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