Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 154-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 154-22
Versteigerungstermin:
Di, den 15.10.2024, 08:45
Di, den 15.10.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
406.000,00
EUR
Objektart:
Wochenendhaus
Objektanschrift:
Schillerstraße 6,
74889
Sinsheim-Rohrbach
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sinsheim-Rohrbach Blatt 16991
Gemarkung Rohrbach, Flurstück 3143
Gebäude- und Freifläche, Schillerstraße 6
Größe: 1.223 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Sinsheim-Rohrbach, Grundstück bebaut mit einem Wochenendhaus unbekannten Baujahres - vermutlich um 1960, erweitert ca. 1970, sowie zwei Fertiggaragen (errichtet 1972) und einem Schuppengebäude. Das Bewertungsgrundstück liegt im Geltungsbereich des am 23.06.1966 aufgestellten Bebauungsplans 'Mittlere Halde' - Reines Wohngebiet siehe GA Punkt 2.2.2. Wochenendhäuser sind in dieser Lage bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Verkehrswert: 406.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7005 613, Az. 1 K 154/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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