Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 18-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 18-23
Versteigerungstermin:
Di, den 21.01.2025, 08:45
Di, den 21.01.2025, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
195.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Sandäckerstraße 4,
69242
Mühlhausen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mühlhausen Blatt 1697
182 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Mühlhausen, Flurstück 6909
Gebäude- und Freifläche, Sandäckerstraße 4
Größe: 581 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 im EG, Abstell- und Hobbyraum Nr. 2.
Sondernutzungsrecht an der Garage Nr. 2 und dem Stellplatz Nr. 2.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Baujahr 1994, bestehend aus Diele, 2+1/2 Zimmern (Küche in Wohnraum integriert) und Badezimmer, Gesamtwohnfläche ca. 66 m², Abstell- und Hobbyraum, Sondernutzungsrecht an Garage und Stellplatz im Freien. Wohngeld 2024: 268,33 €/Monat.
Eine Innenbesichtigung war nicht möglich.
Verkehrswert: 195.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917008152, Az. 1 K 18/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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