Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 80-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 80-23
Versteigerungstermin:
Di, den 28.01.2025, 08:45
Di, den 28.01.2025, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
1.300.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Friedensstraße 48,
69121
Heidelberg-Handschuhsheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Heidelberg Blatt 25259
Gemarkung Heidelberg, Flurstück 10707/1
Gebäude- und Freifläche, Friedensstraße 48
Größe: 297 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Heidelberg-Handschuhsheim; Dreifamilienhaus, unterkellert, Baujahr 1914, aufgrund Modernisierungen/Erweiterungen fiktives Baujahr 1973. EG und 1. OG jeweils 3 ZKB, WC, Balkon und 1 Kellerraum; 2. OG/DG Maisonette-Wohnung mit insgesamt 6 Zimmern, Küche, Bad, WC, 2 Abstellräumen, Balkon, 1 Kellerraum. Wohnfläche insgesamt ca. 312 m². Gasetagenheizungen. Nebengebäude (Waschküche, Schuppen) ca. 67 m². Stellplatzmöglichkeit im Hof vorhanden.
Verkehrswert: 1.300.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7005 672, Az. 1 K 80/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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