Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:1 K 9-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 9-23
Versteigerungstermin:
Di, den 26.11.2024, 08:45
Di, den 26.11.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, 3. OG
Verkehrswert:
26.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
69151
Neckargemünd OT Mückenloch
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mückenloch Blatt 325 BV Nr. 3
Gemarkung Mückenloch, Flurstück 748
Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche, Haagerfeld
Größe: 1.225 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Wiesengrundstück am westlichen Rand der Gemeinde in der Nähe der Friedhofstraße. Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als zukünftiges Wohnbaugebiet Haager Feld dargestellt ist. Eine Grundsatzentscheidung über den Einstieg in die Erschließung einschließlich Bebauungsplanverfahren und Umlegung liegt noch nicht vor.
Verkehrswert: 26.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7003 420, Az. 1 K 9/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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