Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:2 K 155-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 155-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 06.12.2024, 10:00
Fr, den 06.12.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, Sitzungssaal
Verkehrswert:
283.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Lindenweg 1,
69234
Dielheim
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Dielheim Blatt 3129
Gemarkung Dielheim, Flurstück 8965
Gebäude- und Freifläche, Lindenweg 1
Größe: 572 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus (Holzfertighaus) mit ca. 130 m² Wohnfläche (Baujahr ca. 1970). Soweit ersichtlich besteht Instandsetzungs- und Renovierungsbedarf.
Verkehrswert: 283.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.12.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917005996, Az. 2 K 155/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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