Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:2 K 49-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 49-23
Versteigerungstermin:
Di, den 03.12.2024, 10:00
Di, den 03.12.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30/31, Sitzungssaal
Verkehrswert:
24.000,00
EUR
Objektart:
1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift:
Uhlandstraße 1a,
69242
Mühlhausen
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mühlhausen Blatt 1761
226,08 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Mühlhausen, Flurstück 484/1
Gebäude- und Freifläche, Uhlandstraße 1a
Größe: 2.827 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. VI und dem Kellerraum Nr. VI.
Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz Nr. 51.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
1-Zimmer-Appartement (ca. 33 m²) in einer als Hotel Garni genutzten WE-Anlage (Baujahr 1993) nebst Stellplatz.
Der ausgewiesene Kellerraum ist gemäß den Plänen nicht realisiert.
Verkehrswert: 24.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917005793, Az. 2 K 49/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
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