Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heidelberg / Az:3 K 122-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 122-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 18.10.2024, 08:45
Fr, den 18.10.2024, 09:15
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg
Saal:
30 + 31, 3. OG
Verkehrswert:
218.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Im Neckarhäuserhof 12a,
69151
Neckargemünd OT Mückenloch, Neckarhäuserhof
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mückenloch Blatt 1110
Gemarkung Mückenloch, Flurstück 3964/2
Gebäude- und Freifläche, Im Neckarhäuserhof 12a
Größe: 299 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ein- bis Zweifamilienwohngebäude (ursprüngliches Baujahr 1935), Um- und Anbauten in den Jahren 1963 und 1970 Erd- und Dachgeschoss, Anbau mit Zwischengeschoss, ausgebauter Dachspitz, ursprüngliches Wohngebäude vollunterkellert, Garage, Wohn- und Nutzflächen ca. 251 m².
Verkehrswert: 218.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.09.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917005752, Az. 3 K 122/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes