Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:1 K 83-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 1 K 83-22
Versteigerungstermin:
Do, den 16.01.2025, 10:00
Do, den 16.01.2025, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Kettengasse 1,
75031
Eppingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Eppingen Blatt 7245 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Eppingen, Flurstück 172
Gebäude- und Freifläche
Kettengasse 1, 75031 Eppingen
Größe: 172 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Dreigeschossiges, nicht unterkellertes Wohnhaus (fiktives Baujahr 1980), Wohnfläche 1. OG und 2. OG je ca. 57 m², Nutzfläche DG ca. 39 m²; Erdgeschoss: Wohnhaus, Schuppen und Durchfahrt, Gesamtnutzfläche ca. 79 m²; Garage (1 Pkw-Stellplatz); zweigeschossiger Schuppen (fiktives Baujahr 1980), Nutzfläche 1. OG ca. 41 m².
Verkehrswert: 324.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Eppingen Blatt 13998 BV Nr. 1
lfd. Nr. 2
Gemarkung Eppingen, Flurstück 406/3
Gebäude- und Freifläche
Katharinenstraße, 75031 Eppingen
Größe: 201 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweigeschossige, nicht unterkellerte Scheune, Teil von einer denkmalgeschützten Hofanlage (Baujahr ca. Ende 19. Jahrhundert), Nutzfläche EG ca. 180 m² und OG ca. 100 m²; Zugang nicht rechtssicher geregelt.
Verkehrswert: 1,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097399469, Az. 1 K 83/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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