Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 12-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 12-22
Versteigerungstermin:
Mi, den 04.12.2024, 11:00
Mi, den 04.12.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
543.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Heuchelbergstraße 12,
74363
Güglingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Eibensbach Blatt 4133 BV Nr. 1
Gemarkung Eibensbach, Flurstück 438
Gebäude- und Freifläche
Heuchelbergstraße 12, 74363 Güglingen
Größe: 630 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweifamilienhaus, Baujahr 1992, Nutzfläche UG ca. 37,90 m² und EG ca. 5,74 m², Wohnfläche EG ca. 91,65 m² und DG ca. 129,55 m²; Fertiggarage, Baujahr 1995, Nutzfläche ca. 22,33 m².
Verkehrswert: 543.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.02.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097456435, Az. 2 K 12/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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