Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 13-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 13-22
Versteigerungstermin:
Do, den 21.11.2024, 10:00
Do, den 21.11.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.006.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Theodor-Heuss-Straße 58,
74081
Heilbronn - Böckingen
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Böckingen Blatt 16276 BV Nr. 4
Gemarkung Böckingen, Flurstück 173/1
Weingarten
Greut, 74081 Heilbronn (Böckingen)
Größe: 346 m²
Gemarkung Böckingen, Flurstück 173/3
Gebäude- und Freifläche
Theodor-Heuss-Straße 58, 74081 Heilbronn (Böckingen)
Größe: 502 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Dreifamilienhaus, Baujahr 2000, viergeschossig (UG, EG, OG, DG), 3 Wohneinheiten, Wohnfläche: EG ca. 119,27 m², OG ca. 106,82 m², DG ca. 68,47 m², 3 Pkw-Garagenstellplätze im UG, Instandhaltungsrückstau.
Verkehrswert: 1.006.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
3.000,00 € (Einbauküche EG)
2.000,00 € (Einbauküche OG)
1.000,00 € (Einbauküche DG)
Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097456509 Az. 2 K 13/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes