Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:2 K 4-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 4-22
Versteigerungstermin:
Do, den 19.09.2024, 10:00
Do, den 19.09.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
505.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Danziger Straße 6,
74177
Bad Friedrichshall
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bad Friedrichshall Blatt 70142 BV Nr. 1
Gemarkung Bad Friedrichshall, Flurstück 2718
Gebäude- und Freifläche
Danziger Straße 6, 74177 Bad Friedrichshall
Größe: 146 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Reihenmittelhaus mit Terrasse und Carport, Baujahr ca. 2003, Nutzfläche im UG ca. 43,54 m², Wohnfläche im EG ca. 49,44 m², Wohnfläche im OG ca. 42,27 m² und Wohnfläche im DG ca. 34,41 m².
Verkehrswert: 505.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097346303, Az. 2 K 4/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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