Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Heilbronn / Az:3 K 11-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 3 K 11-23
Versteigerungstermin:
Do, den 12.12.2024, 15:00
Do, den 12.12.2024, 15:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn
Saal:
6, Sitzungssaal
Verkehrswert:
762.500,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Burgunderweg 2,
74243
Langenbrettach - Langenbeutingen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Langenbeutingen Blatt 33849 BV Nr. 1
Gemarkung Langenbeutingen, Flurstück 5679
Gebäude- und Freifläche
Burgunderweg 2, 74243 Langenbrettach (Langenbeutingen)
Größe: 623 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienhaus, vollunterkellert, Baujahr ca. 2007, 2 Pkw-Stellplätze.
Verkehrswert: 762.500,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 2.500,00 € (Einbauküche).
Der Versteigerungsvermerk ist am 24.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097558755 Az. 3 K 11/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
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