Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:1 K 51-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 1 K 51-22
Versteigerungstermin: Mi, den 18.12.2024, 09:30
Mi, den 18.12.2024, 10:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Ludwigsburg Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal: Sitzungssaal im 1. OG
Verkehrswert: 596.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Sonnenblick 3,
71686 Remseck am Neckar-Hochberg

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 11,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Einfamilienhaus in Remseck am Neckar-Hochberg

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Hochberg Blatt 13647

Gemarkung Hochberg, Flurstück 472/2
Gebäude- und Freifläche, Sonnenblick 3
Größe: 509 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Baujahr ca. 1957 (nachträglicher Ausbau ca. 1959 und 1964), Wohnfläche ca. 151 m²; Sonnenblick 3 in 71686 Remseck am Neckar-Hochberg.

Verkehrswert: 596.000,00 €

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447567000272, Az. 1 K 51/22, AG Ludwigsburg

Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

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