Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Ludwigsburg / Az:2 K 31-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 31-22
Versteigerungstermin: Do, den 26.09.2024, 10:00
Do, den 26.09.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Ludwigsburg Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus)
Saal: Sitzungssaal im 1. OG
Verkehrswert: 235.000,00 EUR
Objektart: 3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Objektanschrift: Calvinstraße 11,
71522 Backnang

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Backnang Blatt 21837

4/10 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Backnang, Flurstück 3497/1
Gebäude- und Freifläche, Calvinstraße 11
Größe: 725 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 mit Balkon im OG sowie 3 Abstellräumen im UG.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
4-Zimmer-Eigentumswohnung im OG, Baujahr ca. 1960, Wohnfläche ca. 91 m², mit drei Abstellplätzen im UG und Sondernutzungsrechten an den Pkw-Abstellplätzen im Freien; Calvinstraße 11 in 71522 Backnang.

Verkehrswert: 235.000,00 €

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447567001056, Az. 2 K 31/22, AG Ludwigsburg

Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Frau Oetinger, erreichbar unter margitta.oetinger@gmx.de
Frau Müller, erreichbar unter inesmueller100@gmx.de

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