Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:2 K 32-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 2 K 32-22
Versteigerungstermin: Fr, den 06.12.2024, 09:00
Fr, den 06.12.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Saal: 1, Sitzungssaal
Verkehrswert: 5.200,00 EUR
Objektart: Sonstiges Teileigentum
Objektanschrift: Sparrhärmlingweg 6,
70376 Stuttgart-Bad Cannstatt (Hallschlag)

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 9,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Cannstatt Blatt 21733

1 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Cannstatt, Flurstück 1284/8
Gebäude- und Freifläche, Sparrhärmlingweg 6
Größe: 1.000 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keller im Untergeschoss, ATP Nr. 21.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Kellerraum im UG des Mehrfamilienhauses 'Sparrhärmlingweg 6 in 70376 Stuttgart-Bad Cannstatt (Hallschlag)', Nutzfläche ca. 4 m², Baujahr ca. 2013)*

Verkehrswert: 5.200,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447597005517, Az. 2 K 32/22, AG Stuttgart-Bad Cannstatt

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.

Kein Ansprechpartner.

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Sonstiges Teileigentum
Sparrhärmlingweg 6,
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