Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt / Az:2 K 32-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 2 K 32-22
Versteigerungstermin:
Fr, den 06.12.2024, 09:00
Fr, den 06.12.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
5.200,00
EUR
Objektart:
Sonstiges Teileigentum
Objektanschrift:
Sparrhärmlingweg 6,
70376
Stuttgart-Bad Cannstatt (Hallschlag)
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 9,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Cannstatt Blatt 21733
1 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Cannstatt, Flurstück 1284/8
Gebäude- und Freifläche, Sparrhärmlingweg 6
Größe: 1.000 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Keller im Untergeschoss, ATP Nr. 21.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(Kellerraum im UG des Mehrfamilienhauses 'Sparrhärmlingweg 6 in 70376 Stuttgart-Bad Cannstatt (Hallschlag)', Nutzfläche ca. 4 m², Baujahr ca. 2013)*
Verkehrswert: 5.200,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2447597005517, Az. 2 K 32/22, AG Stuttgart-Bad Cannstatt
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23 in 70372 Stuttgart, möglich.
Kein Ansprechpartner.
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