Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 102-22
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 102-22
Versteigerungstermin:
Do, den 19.09.2024, 14:00
Do, den 19.09.2024, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
1.670.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Wagenburgstraße 1,
70184
Stuttgart-Mitte
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 17,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 8850 BV Nr. 1 - in Erbengemeinschaft an
lfd. Nr. 1
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1490/10
Gebäude- und Freifläche, Wagenburgstraße 1
Größe: 639 m²
BV Nr. 3 zu 1
Grunddienstbarkeit s. Serv.Buch 17 Bl. 130.
Mitübertragen am 09. Juni 1904.
BV Nr. 4 zu 1
Grunddienstbarkeiten betr. Bauberechtigungen, Feuergasse usw. gemäß der Bewilligung vom 13. Mai 1903.
Den 09. Juni 1904.
- Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart Blatt 8850 BV Nr. 2 - in Erbengemeinschaft an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Stuttgart, Flurstück 1490/8
Landwirtschaftsfläche, Wagenburgstraße
Größe: 191 m²
BV Nr. 5 zu 2
Grunddienstbarkeit und reallastähnliche Verpflichtung für das Grundstück PNr. 1490/5
betr. Errichtung und Unterhaltung eines Zaunes sowie Baubeschränkungen gegen PNr. 1490/2 und 1490/4 nach Maßgabe der Bewilligung vom 17. Mai 1904.
Eingetragen am 23. September 1904.
BV Nr. 6 zu 2
Grunddienstbarkeit und reallastähnliche Verpflichtung zu Lasten der Grundstücke PNr. 1489/13 und 1489/14
betr. Baubeschränkung und Erstellung sowie Unterhaltung eines Zaunes nach Maßgabe der Bewilligung vom 21. Oktober 1904.
Eingetragen am 26. November 1904.
BV Nr. 7 zu 2
Recht gegen PNr. 1489/2 auf Einhaltung eines Bauverbots und von Baubeschränkungen nach Maßgabe der Bewilligung vom 28. Dezember 1906.
Eingetragen am 30. März 1907.
BV Nr. 8 zu 2
Hinsichtlich der von alt PNr. 1489/5 herrührenden Fläche:
a) s. Serv.Buch 17 S. 130 bez. PNr. 1489/9,
b) Grunddienstbarkeit betr. Baubeschränkungen für PNr. 1489/22
nach Maßgabe der Bewilligung vom 13. Mai 1903.
Eingetragen am 09. Juni 1904.
lfd. Nr. 1 - Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= Dreifamilienwohnhaus, unterkellert, bestehend aus
zwei 5-Zimmer-Wohnungen mit Küche, Speisekammer, Bad, WC, 2 Veranden, im EG mit ca. 146 m² und im OG mit ca. 142 m²,
4-Zimmer-Wohnung, 3 Kammern, Küche, Bad, WC, 2 Balkone im DG mit ca. 122 m², nur Heizung und Fenster teilweise modernisiert.
Nicht ausgebauter Dachraum.
Im EG und OG erfolgten Renovierungsmaßnahmen im Sanitär- und Heizungsbereich sowie bei Elektroinstallationen von 2000 bis 2007. Fassade und Dachdämmung wurden in diesem Zeitraum ebenfalls renoviert.
Baujahr 1904. Das Objekt mit Aussichtslage in den oberen Geschossen ist in der Liste der Kulturdenkmale in Stuttgart eingetragen, die im Internet eingesehen werden kann.)*
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 1.560.000,00 €
lfd. Nr. 2: 45.000,00 €
Verkehrswert Ziff. 1 und 2 als wirtschaftliche Einheit zusammen: 1.670.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.09.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes insgesamt und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307020964, Az. 4 K 102/22, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
Antragstellervertreter:
RAe Meyer & Hofmann-Rascu
Telefon: 09131 695600
Aktenzeichen: 1194/21
Antragsgegnervertreter:
RAe Dr. Käser & Dr. Bullinger
Telefon: 0711 23999 0
Aktenzeichen: 000043-24
* Angaben ohne Gewähr
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