Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Stuttgart / Az:4 K 168-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 4 K 168-23
Versteigerungstermin:
Do, den 05.12.2024, 13:30
Do, den 05.12.2024, 14:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart
Saal:
4, Sitzungssaal
Verkehrswert:
630.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Sachsenweg 5,
71126
Gäufelden
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Gäufelden-Tailfingen Blatt 2330 BV Nr. 1 - je 1/2 an
Gemarkung Gäufelden-Tailfingen, Flurstück 2640
Gebäude- und Freifläche, Sachsenweg 5
Größe: 554 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= freistehendes Einfamilienwohnhaus, bestehend aus Erdgeschoss mit ca. 84 m² und ausgebautem Dachgeschoss mit ca. 66 m², im UG: Keller, Einliegerwohnung im UG mit ca. 39 m², Zugang über Außentreppe. Außenkamin und Holzgartenhaus sowie Garage vorhanden. Baujahr 1997/1998, verschiedene Modernisierungen erfolgten zwischen 2007 und 2018)*
Verkehrswert: 630.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307027484, Az. 4 K 168/23, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist
rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
Anfragen bei Antragsteller per Email: tvimgaeu@gmail.com
Antragsgegnervertreter: RAe Dachs Bartling Spohn & Partner
Aktenzeichen: 03076/23
Telefon: 07071 569985
* Angaben ohne Gewähr
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