Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Königs Wusterhausen / Az:8 K 16-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 8 K 16-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 02.12.2024, 11:00
Mo, den 02.12.2024, 11:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen
Saal:
1, Sitzungssaal
Verkehrswert:
324.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Heinestraße 4,
15745
Wildau
Gutachten:
Es gibt ein kostenfreies Gutachten zum Download.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Wildau Blatt 1233 BV Nr. 1
Gemarkung Wildau, Flur 10, Flurstück 156
Gebäude- und Freifläche, Heinestraße 4
Größe: 1.146 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Bewertungsobjekt befindet sich in der Stadt Wildau in ca. 1 km Entfernung zum Stadtzentrum. Es ist bebaut mit einem eingeschossigen, teilweise unterkellerten, nicht barrierefreien Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und Nebengebäude, Baujahr 1936/1937, wurde 1998/1999 modernisiert und weist eine mittlere Ausstattung auf. Ein Energieausweis liegt nicht vor. Das Bewertungsobjekt ist nicht vermietet, es wird aktuell eigengenutzt.
Die nähere Beschreibung kann dem beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 006, vorliegenden Gutachten
nach Terminvereinbarung entnommen werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Verkehrswert: 324.000,00 €
Ein Erwerb unterhalb 50% des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Herz und Frau Krüger, Tel. 03375 271 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, daß aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes