Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 105-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 105-23
Versteigerungstermin:
Di, den 07.01.2025, 09:00
Di, den 07.01.2025, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
203.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Ruppiner Straße 42,
16766
Kremmen
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 25,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Kremmen Blatt 1198 BV 3
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kremmen, Flur 29, Flurstück 41
Gebäude- und Freifläche
Ruppiner Straße 42
Größe: 480 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes, u.a. als Zufahrt genutztes Grundstück in 16766 Kremmen, Ruppiner Straße 42, bebaut mit kleineren baulichen Anlagen.
Verkehrswert: 68.012,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Kremmen Blatt 1198 BV 4
lfd. Nr. 2
Gemarkung Kremmen, Flur 29, Flurstück 40
Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche
Ruppiner Straße 42
Größe: 460 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mit einem Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1969, teilweise unterkellert) und Garage bebautes Grundstück in 16766 Kremmen, Ruppiner Straße 42.
Verkehrswert: 134.988,00 €
Gesamtverkehrswert: 203.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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