Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 165-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 165-23
Versteigerungstermin:
Di, den 26.11.2024, 09:00
Di, den 26.11.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Objektart:
Wohnhaus/Landwirtschaftsflächen
Objektanschrift:
Bärenklauer Straße 145a,
16727
Oberkrämer OT Vehlefanz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Vehlefanz Blatt 382 BV Nr. 9
lfd. Nr. 1
Gemarkung Vehlefanz, Flur 5
Flurstück 435, Gebäude- und Freifläche, Bärenklauer Straße 145, Größe: 399 m²
Flurstück 436, Gebäude- und Freifläche, Bärenklauer Straße 145 A, Größe: 797 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, Bärenklauer Straße 145 A, bebaut mit einem Ende der 1920er Jahre erbauten, eingeschossigen, unbewohnten Kleinwohnhaus (z.T. mit Kriechkeller, Anbauten ca. Ende der 1960er Jahre) sowie einem schadhaften Nebengelass und kleinem Gewächshaus.
Verkehrswert: 171.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Vehlefanz Blatt 495 BV Nr. 7
lfd. Nr. 2
Gemarkung Vehlefanz, Flur 5, Flurstück 143
Landwirtschaftsfläche, Vogelsangweg
Größe: 1.149 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Derzeit verpachtete Landwirtschaftsfläche.
Verkehrswert: 1.300,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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