Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 206-18
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 206-18
Versteigerungstermin:
Fr, den 08.11.2024, 09:00
Fr, den 08.11.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
317, 2. OG
Verkehrswert:
688.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Freyastraße 7,
16552
Mühlenbecker Land OT Schildow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 24,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schildow Blatt 1091 BV Nr. 1
Gemarkung Schildow, Flur 9, Flurstück 93
Gebäude- und Freifläche, Freyastraße 7
Größe: 1.110 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem Doppelhaus (Zweifamilienhaus) und Nebengebäuden in 16552 Mühlenbecker Land OT Schildow, Freyastraße 7.
Verkehrswert: 688.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.01.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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