Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 25-24
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 25-24
Versteigerungstermin:
Di, den 17.12.2024, 09:00
Di, den 17.12.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
33.900,00
EUR
Objektart:
Land-/Forstwirtschaft
Objektanschrift:
17291
Parmen
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Parmen Blatt 535 BV 3
lfd. Nr. 1
Gemarkung Parmen, Flur 4, Flurstück 27
Landwirtschaftsfläche, Schafwiese
Größe: 2.500 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Gemarkung Parmen.
Verkehrswert: 2.250,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Parmen Blatt 535 BV 4
lfd. Nr. 2
Gemarkung Parmen, Flur 4, Flurstück 60/2
Landwirtschaftsfläche, Kastanienallee
Größe: 13.186 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Gemarkung Parmen.
Verkehrswert: 31.650,00 €
Gesamtverkehrswert: 33.900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 22.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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