Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Neuruppin / Az:7 K 27-24
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 7 K 27-24
Versteigerungstermin:
Di, den 10.12.2024, 09:00
Di, den 10.12.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neuruppin
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Saal:
325, 2. OG
Verkehrswert:
113.500,00
EUR
Objektart:
Ferienhaus
Objektanschrift:
Walkmühler Siedlung 68,
16909
Wittstock OT Dranse
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 23,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Dranse Blatt 432 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil Abt. I Nr. 3.1 an
Gemarkung Dranse, Flur 8, Flurstück 96
Erholungsfläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche
Walkmühler Siedlung 68
Größe: 23.447 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Ideeller 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Walkmühler Siedlung 68 in 16909 Wittstock OT Dranse. Großflächiger Wald- und Grünlandbereich, bebaut mit einem Ferienhaus in Holzbauweise (Baujahr 2013).
Verkehrswert: 113.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.03.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
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