Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Senftenberg / Az:42 K 20-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 42 K 20-23
Versteigerungstermin:
Do, den 27.02.2025, 09:30
Do, den 27.02.2025, 10:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg
Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg
Saal:
E 01, Sitzungssaal
Verkehrswert:
500,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Finsterwalder Straße 68-70,
01979
Lauchhammer
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 31,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lauchhammer Blatt 5603
Gemarkung Lauchhammer, Flur 24, Flurstück 90
Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche
Größe: 4.285 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zwei leerstehende, derzeit nicht nutzbare, viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit Nebengebäuden, teilweise nicht begehbar, Baujahr ca. 1900.
Verkehrswert: 500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 02.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
RA Grote
Telefon: 02385 772690
Aktenzeichen: 200.4750.0
Hinweis:
Das kostenpflichtige Gutachten umfasst die Az. 41 K 19, 20 und 21/23.
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