Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen / Az:9 K 13-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 13-23
Versteigerungstermin:
Fr, den 13.12.2024, 08:30
Fr, den 13.12.2024, 09:00
Versteigerungsort:
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld
Saal:
Raum B 1.12
Verkehrswert:
4.000,00
EUR
Objektart:
Grundstück
Objektanschrift:
Paul-Schiebel-Straße (ohne Nr.),
06809
Sandersdorf-Brehna OT Roitzsch
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Roitzsch Blatt 1404 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Roitzsch, Flur 4, Flurstück 518
Gartenland, Hinter der Grubenbahn
Größe: 456 m²
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
Dauerkleingarten mit Bungalow.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 06.10.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 4.000,00 €
Bietinteressenten haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE54 8100 0000 0081 0015 85
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1306 9 K ... (Geschäftszeichen des Verfahrens einfügen) - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle der Vollstreckungsabteilung.
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