Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 12-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 12-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 05.02.2025, 10:00
Mi, den 05.02.2025, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
173.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Feldstraße 5,
39291
Möckern OT Wörmlitz
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Wörmlitz Blatt 353 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Wörmlitz, Flur 6, Flurstück 6/4
nicht bestimmbar
Feldstraße 5, 39291 Möckern OT Wörmlitz
Größe: 1.034 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einer eingeschossigen Doppelhaushälfte nebst Anbau und zwei Wintergärten, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Wohnfläche ca. 145 m², Baujahr 1983, teilweise modernisiert 1995 bzw. 2011-2013; Garage; Nebengebäude - teilweise mit Asbest eingedeckt, wirtschaftlich und technisch überaltert, Schädigungen an Holzteilen; einseitige Grenzbebauung.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 20.06.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 173.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.09) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 12/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes