Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 19-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 19-23
Versteigerungstermin:
Do, den 24.10.2024, 10:00
Do, den 24.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
230.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Thomas-Müntzer-Straße 62,
39307
Stadt Jerichow OT Roßdorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Roßdorf Blatt 663 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Roßdorf, Flur 2, Flurstück 10237
Grünanlage
Thomas-Müntzer-Straße
Größe: 1.055 m²
Gemarkung Roßdorf, Flur 2, Flurstück 10238
Wohnbaufläche und Betriebsfläche für Land- und Forstwirtschaft
Thomas-Müntzer-Straße 62
Größe: 7.331 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem Zweifamilienhaus (eingeschossiges Wohngebäude, vollständig unterkellert, Dachgeschoss ausgebaut, Baujahr 1906, vermutlich 2002 modernisiert, Wohnfläche ca. 200 m²) und Nebengebäude (ehemaliges Stallgebäude mit Erdgeschoss und Heuboden).
Gutachten nur aufgrund Außenbesichtigung. Das Flurstück 10238 ist Bestandteil eines archäologischen Bodendenkmals (Funde aus der Eisenzeit), ggf. Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange bei Bodeneingriffen.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.08.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 230.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 19/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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