Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 2-24
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 2-24
Versteigerungstermin:
Mi, den 27.11.2024, 10:00
Mi, den 27.11.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
141.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Kleinwulkower Weg 4,
39319
Jerichow
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Jerichow Blatt 1555 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Jerichow, Flur 6, Flurstück 149/1
Kleinwulkower Weg 4
Größe: 2.091 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus, Baujahr 1974, Wohnfläche ca. 124 m², vollunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, teilweise Sanierung und Modernisierung 1990-2000 (u.a. Fenster, Dach, Heizung, Fassade), teilweise Instandsetzungsbedarf u.a. an Dachrinnen/Zäunen/Fenstern; Garage mit Anbau ca. 58 m², Baujahr 1974; Werkstatt mit Anbau ca. 54 m², Baujahr 1990.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 01.02.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 141.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 2.03) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 2/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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