Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 21-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 21-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 02.10.2024, 10:00
Mi, den 02.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
295.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Jägerstieg,
39291
Lostau
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 14,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Lostau Blatt 1229 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Lostau, Flur 2, Flurstück 74/16
Wohnbaufläche, Jägerstieg
Größe: 30 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Lostau, Flur 2, Flurstück 77/80
Wohnbaufläche, Jägerstieg
Größe: 293 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Lostau, Flur 2, Flurstück 77/161
Wohnbaufläche, Jägerstieg
Größe: 282 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohngrundstück bebaut mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss nebst Wintergarten, Wohnfläche ca. 160 m², Anbaugarage und Carport, überdachte Terrasse; Baujahr 2006.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 12.09.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 295.000,00 €
Alle drei Grundstücke werden nur gemeinsam ausgeboten.
Es wird darauf hingewiesen, dass vom Ersteher bestehenbleibende Rechte (Grundschulden) mit einem Kapitalwert i.H.v. insgesamt 168.000,00 € zu übernehmen sind, da diese Rechte als Teil des geringsten Gebotes bestehen bleiben.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 21/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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