Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 24-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 32 K 24-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 09.10.2024, 10:00
Mi, den 09.10.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Burg
Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal:
5, Haus 1
Verkehrswert:
7.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Straße der Opfer des Faschismus 52,
39307
Genthin
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Genthin Blatt 5201 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Genthin, Flur 17, Flurstück 10168/0
Gebäude- und Freifläche, Straße der Opfer des Faschismus 52
Größe: 847 m²
Detaillierte Objektbeschreibung (Mehrfamilienhaus):
Grundstück bebaut mit zwei Häusern;
nur Außenbesichtigung; Denkmalschutz;
großes Wohnhaus: Baujahr 1691-1709, eingeschossig, ausgebautes Dachgeschoss, teilunterkellert, 1990 neue Dacheindeckung, teilweise neue Fenster und Schornsteinsanierung, ca. 300 m², Risse in Tragkonstruktion, Gebäude stark vernachlässigt;
kleines Wohnhaus einsturzgefährdet;
Be- und Entwässerungsanschluss stillgelegt; kein Erdgasanschluss.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.09.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 7.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 24/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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