Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 35-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 35-22
Versteigerungstermin: Mi, den 16.10.2024, 10:00
Mi, den 16.10.2024, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 5, Haus 1
Verkehrswert: 63.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Zitzer Straße 10,
39307 Jerichow OT Karow

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Karow Blatt 1010 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Karow, Flur 9, Flurstück 89/7
Wohnbaufläche, Zitzer Straße 10
Größe: 296 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstück bebaut mit einem Reihenendhaus und massiven Nebengebäude (ehemaliger Stall); nur Außenbesichtigung; Wohngebäude: Dreiseitige Grenzbebauung, Baujahr ca. 1880, Modernisierung 2006-2009, geringfügig teilunterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, Wohnfläche ca. 110 m²; Objekt nicht bewohnbar; das Grundstück ist Bestandteil des archäologischen Flächendenkmals.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 29.11.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 63.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.06) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 35/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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