Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Burg / Az:32 K 4-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 32 K 4-22
Versteigerungstermin: Mi, den 22.01.2025, 10:00
Mi, den 22.01.2025, 10:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Burg Amtsgericht Burg, Haus 1, In der Alten Kaserne 3, 39288 Burg
Saal: 5, Haus 1
Verkehrswert: 171.000,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Gutenbergstraße 2,
39307 Genthin

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:

Die im Grundbuch von Genthin Blatt 5631 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 3
Gemarkung Genthin, Flur 7, Flurstück 10600
Wohnbaufläche, Gutenbergstraße 2
Größe: 550 m²

lfd. Nr. 4
Gemarkung Genthin, Flur 7, Flurstück 10599
Wohnbaufläche, Gutenbergstraße 2
Größe: 111 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Grundstücke bebaut mit einem unterkellerten Einfamilienhaus, bestehend aus Erd- und Dachgeschoss; giebelseitige Anbauerweiterung; südseitig unterkellerter Terrassenanbau; Wohnfläche ca. 142 m²; Baujahr 1976; Unterhaltungsstau (u.a. Feuchtigkeitsschäden im Keller); unfertiger Bauzustand (u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlage, Innenausbau).

Der Versteigerungsvermerk wurde am 24.05.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Gesamtverkehrswert: 171.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 3: 167.000,00 €
lfd. Nr. 4: 4.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Burg (Zimmer Nr. 1.09) während der Sprechzeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE92 8100 0000 0081 0015 80
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1205 32 K 4/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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