Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Eisleben / Az:52 K 56-24
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 52 K 56-24
Versteigerungstermin:
Do, den 23.01.2025, 10:00
Do, den 23.01.2025, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Eisleben
Amtsgericht Eisleben, Friedensstraße 40, 06295 Lutherstadt Eisleben
Saal:
321
Verkehrswert:
87.900,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Neue Straße 60,
06308
Klostermansfeld
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 19,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Klostermansfeld Blatt 2596 eingetragenen Grundstücke
- lfd. Nr. 1
Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstück 1263/173
Wohnbaufläche, Neue Straße 60
Größe: 1.772 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein mit einem teilunterkellerten Einfamilienhaus mit voll ausgebautem Dachgeschoss und Nebengelass bebautes Grundstück. Das Wohnhaus wurde um 1930 errichtet und verfügt über ca. 154 m² Wohnfläche. Es herrscht allgemeiner Instandhaltungs- und Modernisierungsstau und es bestehen statische Mängel im Keller- und Erdgeschoss, die einer fachgerechten Sicherung bedürfen und mutmaßlich auf unkontrolliertes Wachstum eines unmittelbar am Wohnhaus wachsenden Baums zurückzuführen sind.
- lfd. Nr. 2
Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstück 1264/173
Grünanlage, Neue Straße
Größe: 432 m²
Objektbeschreibung:
Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück mit Wildwuchs.
Die Belange des Denkmalschutzes sind bei beiden Grundstücken zu beachten.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 14.08.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 87.900,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 82.000,00 €
lfd. Nr. 2: 5.900,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Eisleben (Zimmer Nr. 326) während der geltenden Sprechzeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte rechtzeitig vor dem Termin zu folgender Bankverbindung veranlasst werden:
Empfänger: Amtsgericht Eisleben
IBAN: DE59 8100 0000 0081 0015 92
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 - 1307 - 52 K 56/24
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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