Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Halberstadt / Az:12 K 1-24
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 12 K 1-24
Versteigerungstermin:
Di, den 01.10.2024, 09:00
Di, den 01.10.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Halberstadt
Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt
Saal:
104
Verkehrswert:
64.750,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Quedlinburger Straße 4,
38828
Wegeleben
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Bitte beachten Sie, daß der auf den 10.09.2024 anberaumte Versteigerungstermin von Amts wegen verlegt wurde auf Dienstag, den 01.10.2024 um 09.00 Uhr.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
- Das im Grundbuch von Wegeleben Blatt 3599 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Wegeleben, Flur 3, Flurstück 122
Landwirtschaftliche Fläche, Im Mittelbruche
Größe: 820 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Grünfläche.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.01.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 750,00 €
- Das im Grundbuch von Wegeleben Blatt 3599 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 2
Gemarkung Wegeleben, Flur 4, Flurstück 440/43
Wohnbaufläche, Quedlinburger Straße 4
Größe: 139 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Beidseitig angebautes Einfamilienwohnhaus, zwei Vollgeschosse, vollständig unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss und Spitzboden, Baujahr vor 1900, Wohnfläche rd. 88 m².
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.01.2024 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 64.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 64.750,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Halberstadt (Zimmer Nr. 126) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE06 8100 0000 0081 0015 76
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1210 12 K 1/24 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
vertreten durch die RAe Hasselmann & Kollegen
Forckestraße 2, 38855 Wernigerode
Aktenzeichen: 00116Z22
Telefon: 03943 9492 0
Telefax: 03943 9492 29
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