Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Halberstadt / Az:12 K 11-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 12 K 11-23
Versteigerungstermin:
Di, den 04.02.2025, 09:00
Di, den 04.02.2025, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Halberstadt
Amtsgericht Halberstadt, Richard-Wagner-Straße 52, 38820 Halberstadt
Saal:
104
Verkehrswert:
100.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Straße der Freundschaft 32,
38836
Huy OT Pabstorf
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Pabstorf Blatt 1463 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Pabstorf, Flur 10, Flurstück 100
Grünland
Straße der Freundschaft
Größe: 532 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Pabstorf, Flur 10, Flurstück 101
Wohnbaufläche, Fläche besonderer funktionaler Prägung
Straße der Freundschaft 32
Größe: 1.790 m²
lfd. Nr. 3
Gemarkung Pabstorf, Flur 10, Flurstück 102
Grünland
Straße der Freundschaft
Größe: 312 m²
Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohnhaus: Zweigeschossiges, ehemals wohnwirtschaftlich genutztes Objekt, augenscheinlich vollunterkellert, Dachgeschoss nicht zu Wohnzwecken ausgebaut, Baujahr unbekannt.
Scheune/Stall: Zweischenkliges Gebäude, Baujahr vermutlich vor 1900.
Garagengebäude: Reihengaragenkomplex mit 8 Einzelgaragen, Baujahr ca. 1970.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.05.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert: 100.000,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 5.000,00 €
lfd. Nr. 2: 96.000,00 €
lfd. Nr. 3: 100,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Halberstadt (Zimmer Nr. 126) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE06 8100 0000 0081 0015 76
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1210 12 K 11/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen zum Gläubiger:
Kreissparkasse Börde
Lindenstraße 17-18, 39387 Oschersleben
Aktenzeichen: 032-He-1053781024
Telefon: 03949 9111323
Telefax: 03949 911281399
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