Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Magdeburg / Az:38a K 27-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 38a K 27-23
Versteigerungstermin:
Mi, den 04.12.2024, 10:00
Mi, den 04.12.2024, 10:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Magdeburg
Justizzentrum, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg
Saal:
1
Verkehrswert:
1.200.000,00
EUR
Objektart:
Mehrfamilienhaus
Objektanschrift:
Pechauer Platz 1-4, Leuschnerstraße 1,
39114
Magdeburg, Stadtteil Prester
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zur Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:
Das im Grundbuch von Magdeburg Blatt 114861 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Magdeburg, Flur 756, Flurstück 3591
Wohnbaufläche, Leuschnerstraße 1, Pechauer Platz 1, 2, 3, 4
Größe: 3.419 m²
Objektbeschreibung:
Drei Mehrfamilienhäuser, Baujahr 1939/1940, Wohnfläche insgesamt: 1.086 m² (20 Wohnungen, im Wesentlichen modernisiert in den 1990er Jahren, derzeit 17 vermietet).
Es besteht mittlerer Instandhaltungsstau.
Auf dem Grundstück befinden sich vier Einzelgaragen (mit Wellasbestdacheindeckung), die Zufahrt zu den Garagen erfolgt über ein Fremdgrundstück und ist derzeit nicht möglich.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.08.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswert: 1.200.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Magdeburg (Zimmer Nr. 1.069) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist entweder durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks zu erbringen. Die Schecks müssen von der Bundesbank oder von einem deutschen Kreditinstitut ausgestellt werden. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine bankbezogene Bürgschaft entsprechend den Erfordernissen des § 69 Abs. 3 ZVG erbracht werden.
Die Sicherheitsleistung kann darüber hinaus auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse (Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt) eingezahlt werden. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein/eine entsprechende Mitteilung der Gerichtskasse muss im Termin vorliegen.
Die Überweisung ist daher mindestens eine Woche vor dem Termin zu erledigen, auf folgende Bankverbindung:
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE36 8100 0000 0081 0015 21
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1212 38a K 27/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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