Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 24-23

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 15 K 24-23
Versteigerungstermin: Di, den 03.12.2024, 09:00
Di, den 03.12.2024, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal: 2, Haus 2
Verkehrswert: 4.500,00 EUR
Objektart: Einfamilienhaus
Objektanschrift: Telemannstraße 4,
39387 Oschersleben OT Hadmersleben

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Hadmersleben Blatt 1216 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Hadmersleben, Flur 2, Flurstück 1249/7
Wohnbaufläche, Telemannstraße 4
Größe: 127 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohnbaufläche, bebaut mit einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Wohnhaus (mit einem geringfügig ausgebauten Dachgeschoss; geschätztes Baujahr 1800; Wohnfläche ca. 90 m²; mit Putz- und Feuchteschäden; hoher Sanierungs- und Modernisierungsstau) sowie einem Nebengebäude (Schuppen abrissreif). Befindet sich in Nachbarschaft zu einem Kulturdenkmal, so dass für Erdeingriffe eine Genehmigungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz besteht. Es besteht ein Überbau durch das Nachbargrundstück von ca. 2 m². Zum Grundstück gehört kaum Gartenfläche.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.08.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 4.500,00 €

Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Haus 2, Zimmer 47) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 24/23 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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