Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 4-24

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 15 K 4-24
Versteigerungstermin: Di, den 05.11.2024, 09:30
Di, den 05.11.2024, 10:00
Versteigerungsort: Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal: 2, Haus 2
Verkehrswert: 20.000,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: Lange Straße 29,
39164 Wanzleben-Börde OT Groß Rodensleben

Gutachten: Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 16,00 angefordert werden. Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Groß Rodensleben Blatt 1235 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Groß Rodensleben, Flur 3, Flurstück 720/133
Wohnbaufläche, Lange Straße 29
Größe: 1.090 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Wohnbaufläche, bebaut mit einem freistehenden Zweifamilienhaus ohne Unterkellerung und mit nicht ausgebautem Dachgeschoss sowie weiteren Nebengebäuden (Hofstelle nach Art Vierseitenhof); Baujahr 1924; es bestehen hohe Abnutzungserscheinungen und größere Bauschäden; Erdgeschoss ist nicht bewohnbar und ohne Wasserversorgung sowie Beheizung, mit Feuchteschäden; Obergeschoss ist bewohnt, jedoch mit starkem Sanierungsstau. Die vielen Nebengebäude sind teilweise kaum nutzbar und teilweise auch abrissreif.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 22.02.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 20.000,00 €

Das Gutachten kann nach telefonischer Terminvereinbarung im Amtsgericht Oschersleben, Haus 2 Zimmer 47, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG. Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.

Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 4/24 Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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