Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 31-23
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 31-23
Versteigerungstermin:
Do, den 14.11.2024, 09:00
Do, den 14.11.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal:
205
Verkehrswert:
80.000,00
EUR
Objektart:
Wohnungseigentum
Objektanschrift:
Ferdinand-Freiligrath-Straße 39,
06502
Thale
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Wohnungsgrundbuch von Thale Blatt 6060 eingetragene Wohnungseigentum
lfd. Nr. 1
36,315 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Thale, Flur 4, Flurstück 4/364
Wohnbaufläche
Ferdinand-Freiligrath-Straße 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51
zu 8.753 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Haus Nr. 39 im Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, mit Kellerräumen, Nr. 20 des Aufteilungsplans.
Bebauung/Nutzung:
Reihenmittelhaus in einem Vierfamilienreihenhaus innerhalb einer Eigentumswohnanlage mit 26 Wohneinheiten, Baujahr Mitte 1950er Jahre, Wohnfläche ca. 69 m².
Verkehrswert: 80.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 216).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 31/23 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen durch Gläubiger:
Harzsparkasse
Telefon: 03941 43409009
Aktenzeichen: KUST 901/Sch/4431093176
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